Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen
Wenn Sie selbst eine Frage haben, die hier nicht beantwortet ist, kommen Sie bitte in unsere Geschäftsstelle oder rufen Sie uns unter 0395 582 47 06 an oder schicken Sie eine E-Mail an: info@anglerverein-neubrandenburg.de
Was brauche ich zum Angeln?
Natürlich eine Angelausrüstung. Aber noch wichtiger sind die nötigen Dokumente. In Mecklenburg-Vorpommern ist der Fischereischein die Grundvoraussetzung zum Angeln für Erwachsene und Jugendliche ab dem vollendeten 14. Lebensjahr. Den erhält man nach bestandener Prüfung, die die Stadtverwaltung kostenpflichtig abnimmt. Zur Vorbereitung auf die Prüfung empfehlen wir einen Fischereischeinlehrgang. Dieser wird von mehreren Anbietern gegen Entgelt durchgeführt.
Außerdem benötigen Sie eine Angelberechtigung für das jeweilige Gewässer, z.B. die Jahresangelberechtigung des LAV, mit der etwa 750 Gewässer in Mecklenburg-Vorpommern beangelt werden dürfen.
Darunter sind auch Gewässer der Berufsfischerei wie z.B in der Umgebung von Neubrandenburg der Tollensesee, der Tollensefluss und die Penzliner Stadtseen.
Die Angelberechtigung erhalten Sie bei uns.
Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr benötigen keinen Fischereischein, aber die Angelberechtigung für das jeweilige Gewässer.
Führt der Anglerverein Neubrandenburg Fischereischeinlehrgänge durch?
Nein. Lehrgänge in Vorbereitung auf die Fischereischeinprüfung führen viele Anglerläden meistens am Wochenende vor einer Fischereischeinprüfung durch. Die Termine der Fischereischeinprüfungen erfahren Sie beim Bürgerbüro im Rathaus oder aus der Presse. Unabhängig davon empfehlen wir einschlägige Literatur aus der Bibliothek oder dem Buchladen zur Vorbereitung.
Ich mache Urlaub in Mecklenburg-Vorpommern und würde gerne angeln
Haben Sie einen Fischereischein eines anderen Staates oder eines anderen Bundeslandes? Dieser wird für die Zeit Ihres Urlaubs anerkannt. Sie benötigen also nur eine Angelberechtigung für das Gewässer, in dem Sie angeln möchten. Dabei helfen wir Ihnen gerne weiter.
Wenn Sie nicht im Besitz eines Fischereischeines sind, können Sie bei der örtlichen Verwaltung einen „Touristenfischereischein“ erwerben. Damit können Sie dann die Angelerlaubnis für das/die Gewässer Ihrer Wahl, zum Beispiel eine Gastangelberechtigung des LAV M-V, bei uns im Anglerheim erwerben. Nähere Informationen finden Sie hier:
Gastangelkarten
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Wie kann ich Mitglied im Anglerverein Neubrandenburg werden?
Jede natürliche Person, die unsere Satzung anerkennt, kann bei uns Mitglied werden. Wenn Sie Mitglied in unserem Verein werden möchten, gehen Sie bitte unter „Dokumente“ auf die Seite „Aufnahmeantrag“ dieser Homepage. Dort finden Sie alle nötigen Informationen.